Skip to content. Skip to navigation

Portal Pomologie

Sections
Personal tools
You are here: Home Wir Geschäftsordnung
Document Actions

Geschäftsordnung

by fortak last modified 2010-03-02 08:11

des Pomologen-Verein e.V. beschlossen: MV Wurzen 2004 mit Änderungen MV Dahlen 2004, MV Veitshöchheim 2005, MV Naumburg 2006 MV Tellow 2007 MV Kronberg 2009

<!-- /* Font Definitions */ @font-face {font-family:"Times New Roman"; panose-1:0 2 2 6 3 5 4 5 2 3; mso-font-charset:0; mso-generic-font-family:auto; mso-font-pitch:variable; mso-font-signature:50331648 0 0 0 1 0;} @font-face {font-family:"MS 明朝"; mso-font-charset:78; mso-generic-font-family:auto; mso-font-pitch:variable; mso-font-signature:16777216 0 117702657 0 131072 0;} /* Style Definitions */ p.MsoNormal, li.MsoNormal, div.MsoNormal {mso-style-parent:""; margin:0cm; margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:"Times New Roman";} p.MsoPlainText, li.MsoPlainText, div.MsoPlainText {margin:0cm; margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:Courier;} table.MsoNormalTable {mso-style-parent:""; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman";} @page Section1 {size:612.0pt 792.0pt; margin:70.85pt 70.85pt 2.0cm 70.85pt; mso-header-margin:36.0pt; mso-footer-margin:36.0pt; mso-paper-source:0;} div.Section1 {page:Section1;} -->

 

Geschäftsordnung

 

Pomologen-Verein e.V.

Stand MV Kronberg 2009

 

1. Einleitung

 

Der Verein gibt sich eine Geschäftsordnung, um

* die Struktur des an Mitgliedern wachsenden Vereins neu zu gestalten

* die bisherigen Beschlüsse der Mitgliederversammlungen auch für neu hinzukommende Mitglieder transparent zu machen.

 

Änderungen der Geschäftsordnung werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.

 

 

 

2. Die Organe des Vereins

 

2.1  Mitglieder

 

Die Aufgaben der Mitglieder sind in der Satzung ausführlich beschrieben.

 

 

 

 

2.2  Mitgliederversammlung

 

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind in der Satzung festgehalten.

Sie findet satzungsgemäß einmal jährlich an wechselnden Orten statt.

Ein Protokoll der MV wird an alle Mitglieder verschickt bzw. ausgehändigt.

 

 

 

 

2.3  Vorstand

 

Die Aufgaben des Vorstandes sind in der Satzung festgehalten.

Der Vorstand trifft sich in der Regel 4 mal jährlich. Die Termine sollen langfristig bekannt sein Der Beirat wird zu mindestens zwei Vorstandssitzungen eingeladen.

Der Vorstand ist bei Bedarf durch den 1. Vorsitzenden, im Behinderungsfalle durch dessen Stellvertreter, einzuberufen. Die Einladung hat in der Regel acht Tage vorher schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung zu erfolgen.

Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem die Sitzung leitenden Vorstandsmitglied und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Sie wird auch den Mitgliedern des Beirates (siehe 2.5) zugeleitet.

Die Niederschriften sind aufzubewahren.

 

 

2.4  Landesgruppen und Regionalgruppen

 

Die Aufgaben der Landesgruppen und Regionalgruppen sind in der Satzung geregelt.

Die Landesgruppen und Regionalgruppen können Geschäftsstellen gründen oder sich an bestehenden beteiligen.

Ihnen obliegt die Betreuung der Mitglieder in regionalen Angelegenheiten.

 

Die Landesgruppen berichten auf der jährlichen Mitgliederversammlung über Aktivitäten und geben einen schriftlichen Bericht an die/den ProtokollführerIn der jährlichen Mitgliederversammlung.

 

 

2.5  Beirat

 

Die Aufgaben des Beirates sind in der Satzung geregelt.

 

Vorstandsmitglieder sind als Beiratsmitglieder wählbar und umgekehrt.

 

Niedersachsen/Bremen, Schleswig-Holstein/Hamburg, Brandenburg/Berlin gelten als ein Landesverband.

Der Beirat wird zu mindestens zwei Vorstandssitzungen jährlich eingeladen. Die Termine sollen langfristig bekannt sein.

Die Einladung hat in der Regel acht Tage vorher schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung zu erfolgen.

Über jede Sitzung des Vorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie wird auch den Mitgliedern des Beirates zugeleitet.

2.6  Ansprechpartner/Faltblatt

 

Die Ansprechpartner auf dem Faltblatt benennt der Vorstand in Absprache mit Beirat, Landesgruppen und Regionalgruppen.

Die Ansprechpartner werden zu mindestens zwei Sitzungen des Vorstandes eingeladen.

 

 

2.7  Bundesgeschäftsstelle

 

Der Verein betreibt eine Bundesgeschäftsstelle.

Ihre Aufgaben sind

* Vertretung nach „außen",

* Mitgliederpflege nach „innen"

* Versendung von Rundschreiben an die Mitglieder

* Kassenführung, Einnahme der Mitgliedsbeiträge, Spenden usw.

* Versand der Veröffentlichungen, Verteilung des Infomaterials.

 

Die Geschäftsstelle befindet sich beim Kassenführer.

Der Kassenführer wird vom Vorstand und Beirat auf unbestimmte Zeit mit einfacher Mehrheit gewählt und von der darauf folgenden MV bestätigt.

Am 20.05.2006 in Wetzlar wurde gewählt:

 

Joachim Brauss

 Deutschherrenstraße 94

53117 Bonn

Tel. 0228-3361193, Mobil 0151-52910564

E-Mail: info@pomologen-verein.de

 

 

2.8 Arbeitsgruppen

 

Arbeitsgruppen erfüllen fachlich klar begrenzte Arbeitsaufträge. Arbeitsgruppen werden von der Mitgliederversammlung, dem Vorstand oder dem Beirat eingesetzt und aufgelöst. Sie berichten auf der MV über ihre Arbeit.

 

 

 

 

3. Mitgliederinformation und Öffentlichkeitsarbeit

 

3.1 Mitgliederinformation

 

Rundbrief: In der Regel 4 mal jährlich verschickt der Vorstand einen Rundbrief.

 

Jahresheft: Einmal jährlich erscheint das Jahresheft unter Mitwirkung der Mitglieder.

Hinweise der Redaktion:

Redaktionsschluss für das Jahresheft  ist ca. drei Monate vor Drucklegung.

Bitte senden Sie Ihre Beiträge rechtzeitig an:

Robert Scheibel, Uhlandstraße 3, 61239 Ober-Mörlen, robert@scheibel.de

 

Für Daten auf CD-R sowie Papierbilder, Dias oder Negative gilt die postalische Anschrift von Robert Scheibel: Uhlandstraße 3, 61239 Ober-Mörlen. Als Dateiformat für Text sollte das Word-Format (*.doc) oder das Rich-Text-Format (*.rtf) gewählt werden. Tabellen werden als Word- oder Excel-Dokument angenommen. Digitale Fotos bitte als separate Dateien liefern (nicht in Word-Dateien eingefügt!). JPEG-Dateien mit Auflösungen um 2000 x 1500 Pixel sind völlig ausreichend; wesentlich größere Bilder vor dem Mail-Versand bitte herunterrechnen. In Ausnahmefällen können auch andere als die genannten Text- oder Bild-Dateiformate verarbeitet werden, dann bitte vorher bei Robert Scheibel (E-Mail: robert@scheibel.de , Tel. 06002-9393891) rückfragen.              

 

Termine: Die Mitglieder werden gebeten, Termine für Apfeltage, Seminare und Kurse auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Die Meldung erfolgt an den Internetbeauftragten; seine Adresse vgl. 3.2 Homepage.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.2 Homepage

 

Der Verein betreibt die Homepage: www.pomologen-verein.de ,

mit einer internen Seite nur für Mitglieder:


 

Sie soll Informationsquelle sein für Mitglieder ebenso wie für Interessierte.

Die/der Internetbeauftragte wird vom Vorstand bis auf Widerruf benannt. Der/die Internetbeauftragte nimmt Beiträge und Hinweise in schriftlicher Form von Mitgliedern entgegen und veröffentlicht diese oder setzt sie im Sinne des Vereins auf der Homepage um Die Verantwortung über die gelieferten Inhalte verbleibt bei den Einsendern. Ansonsten handelt der/die Internetbeauftragte eigenverantwortlich und nach eigenem Ermessen zum Wohle des Vereins.

 

Der Internetbeauftragte ist      Wilfried Marquardt

Soltaus Koppel 20

21465 Reinbek

Tel. 040/7221898, Fax 040/78876535

E-Mail: internetbeauftragter@pomologen-verein.de

 

 

3.3 Öffentlichkeitsarbeit

 

Der Verein bemüht sich regelmäßig um Nachdrucke pomologischer Fachliteratur. Diese sind in der Geschäftsstelle erhältlich. Zur Abrundung des Buchangebots vertreibt die Geschäftsstelle auch ausgewählte pomologische Veröffentlichungen anderer Herausgeber in Kommission.

 

Zur Öffentlichkeitsarbeit zählen außerdem die in der Geschäftsstelle erhältlichen Faltblätter, die Jahreshefte und die Informationen auf der Homepage.

Den Landesgruppen und Einzelmitgliedern stehen für ihre Öffentlichkeitsarbeit zahlreiche Werbemittel in digitaler Form zur Verfügung, die sie - ggf. gegen Unkostenerstattung - anfordern und in Eigenregie umsetzen können:

* Datei für Sortenschilder: von der internen Seite der Homepage herunter-zuladen (Redaktion: Hans-Joachim Bannier, E-Mail: alte-apfelsorten@web.de )

* Layout und Druck von Einladungen und Postern zu Apfeltagen (bei Sabine Fortak, E-Mail: fortak@ag-streuobst.de )

* Banner mit dem PV-Logo (in der Geschäftsstelle)

* Namensschilder mit PV-Logo (in der Geschäftsstelle)

* Text für eine Stellwand (in der Geschäftsstelle)

* T-Shirts mit Logo (bei Steffen Kahl, E-Mail: steffen.kahl@online.de ).

3.4 Bibliothek

 

Der Verein besitzt eine Präsenzbibliothek. Sie wird von Vereinsmitgliedern geführt, die bis auf Widerruf vom Vorstand benannt werden. Ankäufe werden mit einem Vertreter des Vorstandes abgestimmt.

Zur Zeit ist die Bücherei untergebracht bei

 

Ralf und Andrea Kämmerer, Landstraße 92, Bad Arolsen,

Tel. 05691-40841, E-Mail: ralf.kaemmerer@gmx.net

 

Interessierte Mitglieder können Familie Kämmerer besuchen und Einsicht in die Bücher bekommen. Es werden keine Bücher ausgeliehen, da sie teilweise sehr alt und/oder sehr wertvoll sind. Nach Absprache können (nicht allzu umfangreiche) Fotokopien gegen Unkostenbeitrag zugeschickt werden oder Auskünfte gegeben werden.

 

Alle Mitglieder werden gebeten, Informationen über gut sortierte Büchereien, Bibliotheken, Neuerscheinungen an Fam. Kämmerer zu geben.

 

 

 

3.5  Kriterien für

Sortenechtheits-Zertifikat / Autorisation als SortenbestimmerIn / Sortenkartierungen

 

Einführung:

Es zeigt sich in der letzten Zeit immer wieder, wie notwendig die Absicherung der Sortenechtheit für Obstsorten ist. Hier ist der PV als kompetenter Ansprechpartner akzeptiert und gefordert.

 

Zur Zeit existiert in Deutschland keine Ausbildung, geschweige denn ein anerkannter Abschluss, welcher die Absolventen befähigt, eine zuverlässige Sortenbestimmung bei Obstsorten durchzuführen. Sortenkunde basiert zur Zeit allein auf dem privat erworbenen Wissen engagierter Pomologen. Aufgrund dieses Selbststudiums gibt es inzwischen wieder einige exzellente Sortenbestimmer für die verschiedenen Obstarten.

 

In der GO werden die Kriterien festgeschrieben, die an die Ausstellung von Sortenechtheitszertifikaten durch den Pomologen-Verein gestellt werden. Gleichzeitig werden Anforderungen an die Arbeit der Sortenbestimmer formuliert, die in der Pomologischen Kommission mitarbeiten.

 

1. Sortenechtheits-Zertifikat

 

Sortenechtheitszertifikate können durch den Pomologen-Verein zur Zeit für die Obstarten Apfel, Birne, Kirsche und Pflaume vergeben werden. Sie werden von Mitgliedern der Pomologischen Kommission ausgestellt, einer Gruppe von Sortenbestimmern, die zu diesem Zweck vom Vorstand autorisiert ist.

Für ein Sortenechtheits-Zertifikat für die Obstarten Apfel und Birne untersuchen 3 voneinander unabhängige Sortenbestimmer der Pomologischen Kommission, das Sortengremium, die Akzession.

Für Kirschen und Pflaumen stehen zur Zeit nur jeweils zwei Sortenbestimmer für eine Mitarbeit im Sortengremium zur Verfügung, es wird auch hier ein Gremium von 3 Sortenbestimmern für die Zukunft angestrebt.

 

Das Konsensprinzip wird angewendet, d.h. nur wenn das Sortengremium einstimmig den Namen festlegen kann, darf ein Sortenechtheits-Zertifikat ausgestellt werden. Diese Bestimmung macht einen ausführlichen Kontakt bei unklaren Sorten notwendig. Sie fördert die Sicherheit der Zertifikate.

 

Für die Bestimmung von Akzessionen, bei denen das Gremium nicht zu einem einstimmigen Beschluss kommt bzw. die unbekannt bleiben, können Pomologen außerhalb des Gremiums hinzugezogen werden, vorzugsweise Mitglieder der Pomologischen Kommission, in Sonderfällen auch Personen von außerhalb. Im Zweifelsfall wird kein Sortenechtheitszertifikat ausgestellt. Es wird vorgezogen, keine unsicheren Sortenechtheits-Zertifikate auszustellen, bevor sich schwer zu korrigierende Sortenfehler einschleichen. Hier liegt die Priorität bei einer hohen Zuverlässigkeit. Es kann eine nochmalige Prüfung der Akzessionen in den Folgejahren vereinbart werden.

 

 

Das Sortenechtheitszertifikat enthält folgende Angaben:

 

1. Name der Akzession

2. Herkunft der Probe

2.1. Standort des Baumes,

2.2. Halter des Baumes,

2.3. Jahrgang der Probe,

2.4. Anzahl der Früchte, die zur Bestimmung vorlagen.

 

3. Namen und Adressen der Mitglieder des Sortengremiums sowie gegebenenfalls hinzugezogene Pomologen

4. Datum und Unterschriften der bearbeitenden Pomologen

 

 

Diese Standards müssen konsequent eingehalten werden. Um die Verifikationen auch später noch nachvollziehen zu können, sollten die Fruchtproben dokumentiert werden (alternativ Fotos, Beschreibung, Zeichnung und Samenprobe).

 

Verfahren und Kosten für die Ausstellung eines Sortenechtheitszertifikates:

Zuständig für Anfragen bezüglich eines Sortenechtheitszertifikates ist der PV als Organisation. Der PV definiert einen Ansprechpartner und Koordinator für die Zertifikate, der vom Vorstand aus den Mitgliedern der Pomologischen Kommission bestimmt wird (z. Zt. Dr. Annette Braun-Lüllemann). Bei einer Anfrage zu einem Sortenechtheitszertifikat schlägt der Koordinator vor, welche Sortenbestimmer aus der Pomologischen Kommission den Auftrag übernehmen sollen. Die Auftragsvergabe wird dann innerhalb der Pomologischen Kommission möglichst im Konsens entschieden. Ist kein Konsens zu erreichen, entscheidet der Koordinator.

Dem Auftraggeber werden dann die für seinen Auftrag zuständigen Sortenbestimmer mitgeteilt. Er wird gebeten, Proben der zu bestimmenden Akzessionen, bestehend aus mindestens fünf unbeschädigten, gut gefärbten und typischen Früchten, an die einzelnen Mitglieder des Sortengremiums zu senden.

 

Die Kosten für die Ausstellung eines Sortenechtheitszertifikates betragen 40.- € je Sorte.

Bei größeren Sammlungen können Sonderkonditionen vereinbart werden.

Ist eine Vor-Ort-Prüfung durch den Auftraggeber gewünscht, so werden zusätzlich die Fahrtkosten (0,30 €/gefahrenen km) sowie ggf. anfallende Übernachtungskosten durch den Auftraggeber übernommen.

 

Pro Sortenechtheitszertifikat werden 10.- €, ggf. zzgl. MWSt. an jeden beteiligten Bestimmer ausgezahlt. Der Rest des Betrages verbleibt beim PV. Ggf. eingeräumte Sonderkonditionen müssen vorher mit den beteiligten Sortenbestimmern abgesprochen werden.

Die Rechnungsstellung an den Auftraggeber erfolgt durch den PV. Die beteiligten Sortenbestimmer stellen ihre Rechnung an den Verein.

 

 

2. Autorisation als SortenbestimmerIn

 

Die für die Vergabe von Sortenechtheitszertifikaten autorisierten Sortenbestimmer werden vom Vorstand bestimmt. Die Gesamtheit der autorisierten Sortenbestimmer bildet die Pomologische Kommission. Diese kann jederzeit personell erweitert werden. Über die Aufnahme von weiteren autorisierten Sortenbestimmern beschließt der Vorstand nach Absprache mit der Pomologischen Kommission.

 

Anforderungen an die Sortenbestimmer:

* Regelmäßige Teilnahme an Seminaren/Workshops zum fachlichen Austausch (mind. einmal jährlich). Falls jemand an einem Termin verhindert sein sollte, bedarf es der Absprache mit den übrigen Mitgliedern der Kommission

* Regelmäßige Kommunikation untereinander bei fachlichen Problemstellungen

* Besitz und Fortführung von Samensammlungen

* Führung detaillierter eigener Aufzeichnungen über Sortenmerkmale und/oder ausführliche Fotodokumentation (verschiedene Außenansichten, Schnittbild, Samen)

* Ständige Weiterbildung durch Literaturstudium.

 

 

4 Finanzielle Regelungen 

 

4.1. Mitgliedsbeiträge

 

Einzelmitglieder:                  40,- €  jährlich

Familien                      40,- €  jährlich

Ermäßigt auf Antrag:                    30,- €  jährlich

Vereine, Firmen, Gruppen:               80,- €  jährlich

Gemeinnützige Vereine, Firmen, Gruppen

auf Antrag:                        60,- €  jährlich

Ehrenmitglieder, Jugendliche, Kinder         beitragsfrei

 

 

4.2 Beitragsaufteilung zwischen Pomologen-Verein und Landesgruppen/Regionalgruppen

 

Mitgliedsbeiträge

Jede Landesgruppe erhält einen Sockelbetrag in Höhe von 1/8 der Summe der Mitgliedsbeiträge/Anzahl Bundesländer.

Zusätzlich erhalten die Landesgruppen 1/8 der Mitgliedsbeiträge ihres Bundeslandes.

Gibt es neben der Landesgruppe Regionalgruppen, so teilen sich die Zuwendungen wie folgt auf: Jede Untergliederung erhält einen Sockelbetrag in Höhe von 1/8 der Summe der Mitgliedsbeiträge/Anzahl der Untergliederungen im Bundesland.

Zusätzlich erhalten die Untergliederungen 1/8 der Mitgliedsbeiträge ihrer Untergliederung.

 

4.3  Zweckbindung/Verwendung der Beiträge,  Antrag, Nachweis

 

Landesgruppen und Regionalgruppen entscheiden selbst über die Verteilung der ihnen zustehenden Mittel im Rahmen der satzungsmäßigen Ziele. Reisekosten und Werbungskosten erstatten Landesgruppen und Regionalgruppen.

 

Die Landesgruppen und Regionalgruppen erhalten die ihnen zustehenden Beitragsanteile auf schriftlichen Antrag bis spätestens Ende Juli von der Geschäftsstelle. Stichtag für die Berechnung ist der 1. Januar. Nicht angeforderte Gelder können auf die nächsten Jahre übertragen werden.

 

Die Landesgruppen und Regionalgruppen legen eine einfache Abrechnung von Einnahmen und Ausgaben nach vorgegebenem Kontenplan innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung des Haushaltsjahres der Geschäftsstelle vor.

Ohne Abrechnung werden im Folgejahr keine Gelder ausgezahlt.

 

 

 

4.4  Spenden und sonstige Zuwendungen

 

Spenden und Zuwendungen erhält die Geschäftsstelle zur Erfüllung besonderer Aufgaben. Der/die Spender/in kann auch eine andere Aufteilung bestimmen.

 

 

 

4.5 Länderunabhängige Bezuschussung

 

Über die weitere Bezuschussung von Projekten, überregionalen Sortenbestimmungsseminaren usw. entscheidet der Vorstand im Einvernehmen mit dem Beirat bis zu einem Volumen von 1.000,-- Euro, sonst die Mitgliederversammlung aufgrund von Anträgen, die eine Aufstellung über Gesamtkosten und Finanzierung enthalten müssen.

 

 

 

 

 

 

4.6 Aufwandsentschädigungen

 

A) Reisekosten

 

Vorstandssitzungen:

Die Geschäftsstelle erstattet den Vorstandsmitgliedern, der Geschäftsführung und jedem weiteren eingeladenen Mitglied oder Nichtmitglied die Reisekosten für bis zu 3 Fahrten jährlich zu Vorstandssitzungen.

Die Landesgruppe oder Regionalgruppe erstattet ihren VertreterInnen für den Beirat die Reisekosten für bis zu 3 Fahrten jährlich zu Vorstandssitzungen.

 

Klausurtagungen:

Die Geschäftsstelle erstattet den Vorstandsmitgliedern, der Geschäftsführung und jedem weiteren eingeladenen Mitglied oder Nichtmitglied die Reisekosten zur Klausurtagung.

 

Tagungen:

Die Geschäftsstelle erstattet Mitgliedern, der Geschäftsführung und als Vertreter bestellten Nichtmitgliedern die Reise- und Unterkunftskosten für pomologische Tagungen und Kongresse auf Antrag. Der Antrag muss vorher vom Vorstand genehmigt worden sein.

 

Die Reisekostenerstattung beträgt 0,15 € je gefahrenem Kilometer und ist auf einem eigenen Vordruck zu beantragen.

 

B) Geschäftsstelle: Die Geschäftsstelle erhält eine Aufwandsentschädigung.

 

C) Internet: Die Kosten für die Pflege der Homepage einschließlich des damit verbundenen Schriftwechsels werden erstattet.

 

D) Bibliothek: Die Bibliothek ist versichert.

 

E) Sortenechtheitszertifikat: SortenbestimmerInnen im Rahmen des Sortenechtheitszertifikats erhalten eine Aufwandsentschädigung.

 

??

 

??

 

??

 

??

 

 

 

 

2

GO

 



Powered by Plone CMS, the Open Source Content Management System

This site conforms to the following standards: